ECOLogie erstellt für Sie Umweltberichte für Ihre Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch.
Unter einem „Umweltbericht“ kann einerseits eine freiwillige Darstellung umweltpolitischer Ziele und Maßnahmen öffentlicher oder privater Unternehmen verstanden werden, im Weiteren findet der Begriff aber eine andere gesetzlich verbindliche Anwendung.
Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch
Grundsätzlich ist für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen einschließlich vorhabenbezogener Bebauungspläne eine Umweltprüfung durchzuführen. Dabei werden die voraussichtlichen wesentlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet. Das Ergebnis dieser Umweltprüfung wird in einem Umweltbericht niedergelegt. Dieser bildet die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und für die Abwägung der Umweltbelange durch die planaufstellende Gemeinde oder den Planungsträger im Bebauungsplanverfahren.
Umweltbericht nach dem UVP-Gesetz § 14g (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Hiernach erstellt die nach diesem Gesetz zuständige Behörde frühzeitig einen Umweltbericht. Dieser Umweltbericht umfasst eine Kurzdarstellung der wichtigsten Planziele, die Darstellung des momentanen Umweltzustandes, die Umweltziele, die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, sowie Maßnahmen zur Verhinderung von diesen erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen. Zusätzlich ist eine Alternativprüfung darzustellen. Eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ist diesem Umweltbericht beizufügen.