Biotopverbundplanung

Tierpopulationen sind auf Dauer nur überlebensfähig wenn ausreichende Beziehungen unter ihnen möglich sind. Je kleiner eine Population ist, umso wahrscheinlicher ist ihre Extinktion in einer bestimmten Zeit, und je länger ein Zeitraum, umso wahrscheinlicher wird eine Population bestimmter Größe allein durch Zufallsprozesse unter durchaus günstigen Umweltbedingungen aussterben (KÖHLER, 1999).

Artikel 3 (1) der FFH-Richtlinie strebt darum ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete an. Zu diesen „Natura 2000-Gebieten“ zählen die Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA) als auch Gebiete der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Gebiete).

Das BNatSchG nennt in § 21 einen länderübergreifenden Biotopverbund, zur dauerhaften Sicherung von Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, einen Beitrag zur Verbesserung des Netzes „Natura 2000“.

In den Landschaftsrahmenplänen sind Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbundes und des Netzes „Natura 2000“ dargestellt. Dieses Netz, als integraler Bestandteil eines europäischen Biotopverbundes soll geeignet sein die Lebensräume der wild lebenden Arten dauerhaft zu sichern. Naturnahe Ökosysteme, als auch Kulturlandschaften mit hohem Entwicklungspotential werden in dieses Konzept integriert.

Neben einer primären Sicherung dieser Lebensräume ist die Schaffung von Raum- und Funktionsbeziehungen zwischen selbigen erforderlich. Maßnahmen die diesem System entgegenstehen sind immer als Eingriff in Natur und Landschaft zu verstehen.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die sich in dieses Verbundsystem einpassen, ihrerseits wichtige ökologische Beziehungen unterstützen, oder nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope einbeziehen, haben einen hohen naturschutzfachlichen Wert oder Kompensationsfaktor.