Landnutzungs- und Umweltplanung

Landschaftspflegerische Begleitplanung

Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist der zentrale Umweltfachbeitrag der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Er stellt als Bestandteil der Planunterlagen alle erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen dar.

Der LBP erfasst und bewertet den Zustand von Natur und Landschaft, bewertet die Auswirkungen eines Vorhabens auf das Landschaftsbild, ermittelt einen Eingriffsäquivalenten und stellt alle Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und die gesamte Kompensationsplanung in Text und Plan dar.

Eingriffsbewertung und Ausgleichsbilanzierung

Durch die Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach § 14 BNatSchG sollen negative Folgen für Natur und Landschaft vermieden oder möglichst minimiert werden. Nicht vermeidbare Eingriffe müssen durch Maßnahmen des "Naturschutzes und der Landschaftspflege" ausgeglichen werden. Dies erfordert eine gute und effiziente Kompensationsplanung.

Biotopverbundplanung

Eine Biotopverbundplanung dient der Vernetzung und dauerhaften Sicherung von Populationen definierter Zielarten oder der Vernetzung von Habitaten. Dies ist ein wichtiges Anliegen der nationalen Naturschutzgesetzgebung und der Planungsleistungen von ECOLogie.

Ein Biotopverbund kann Inhalt von Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Eingriffsbewertung- und Ausgleichsbilanzierung sein. Diese erhalten somit neben einem besonderen naturschutzfachlichen Wert einen höheren Kompensationsfaktor.

Umweltverträglichkeitsprüfung /Umweltprüfung

Planen Unternehmen umweltrelevante Vorhaben, so müssen sie diese vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin überprüfen. Vorrausichtlich erhebliche Umweltauswirkungen der Planung werden in einem Umweltbericht ermittelt und bewertet.